Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das Entscheidungsgremium in der Andreasgemeinde. Die Wahlperiode beträgt sechs Jahre. Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und sorgt für ein gutes Zusammenspiel der unterschiedlichen Bereiche der Gemeindearbeit. Er trägt Verantwortung für geistliche Aufgaben, berät und entscheidet in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten und über notwendige Strukturveränderungen. Er beschäftigt sich mit konzeptionellen Fragen und Schwerpunktsetzungen. Insbesondere trägt er Sorge für:
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die regelmäßige Durchführung und würdige Gestaltung der Gottesdienste und Veranstaltungen
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die Vielfalt und Pflege der Kirchenmusik
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die Erprobung neuer Formen in der Gemeindearbeit und für die Wahrnehmung diakonischer Aufgaben
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die Unterstützung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und die Bildungsaufgaben
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die missionarische Ausstrahlung und die Öffentlichkeitsarbeit
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den Einsatz der finanziellen Mittel und die Verwaltung der kirchlichen Gebäude
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die Anstellung von hauptamtlichen Mitarbeitern und die Gewinnung und Begleitung Ehrenamtlicher