Kirchenvorstandswahl 2026
13. September | vor und nach dem Gottesdienst | Pavillon der Hoffnung
Wählen und gewählt werden
Am Sonntag, den 13. September 2026, wird eine neuer Kirchenvorstand in unserer Gemeinde gewählt. Wahlberechtigt ist, wer auf der aktuellen Wählerliste zu finden ist.
Die Wählerliste
Auf diesem Verzeichnis ergibt sich Deine Berechtigung jemanden aufzustellen, zu wählen und selbst gewählt zu werden. Mehr dazu weiter unten.
Bist Du Mitglied der Andreasgemeinde? Ein Hinweis darauf liefert Dir der Umstand, ob Du im letzten Jahr einen Kirchgeldbrief von der Gemeinde bekommen hast, oder nicht. Vielleicht bist Du aber auch seitdem umgezogen. Du hast folgende Optionen, Deine Mitgliedschaft zu prüfen:
- am 10. Mai und am 31. Mai, nach dem Gottesdienst (11:30-12.30 Uhr)
- durch einen Anruf im Gemeindebüro vom 10.-31. Mai zu den Öffnungszeiten vor Ort oder telefonisch
Umgemeindung
Falls Du noch nicht Mitglied der Gemeinde bist, kannst Du Dich noch umgemeinden lassen. Das Formular bekommst Du auch zu den Gottesdienstzeiten im Pavillon oder im Gemeindebüro.
Fülle dazu das Formular aus (siehe Button) und gib es im Gemeindebüro oder am Sonntag dem Pfarrer ab. Dann geht das seinen Gang, aber die Prozesse dauern leider lange und sind ab bestimmte Termine gebunden. Daher ist es wichtig, Deinen Antrag so zeitnah wie möglich zu stellen!
Die Wahl
Wahltag: Sonntag, 13. September
Zeit: 9:00-10:00 Uhr und 11:30-13:00 Uhr
Ort: in der Messehalle unterhalb der Empore
Ausweis: Personalausweis
Briefwahl
Es besteht die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen. Ein entsprechender Wahlschein ist beim Kirchenvorstand zu beantragen. Sprich oder schreibe dazu einen Kirchvorsteher, den Pfarrer oder Anika Hase im Gemeindebüro an. Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens fünf Tage vor der Wahl – bis 08.09.2026 – im Gemeindebüro eingegangen sein, um bearbeitet werden zu können.
Kontakt Gemeindebüro
Besucher- und Postadresse: Scharnhorststr. 21, 04275 Leipzig, Südvorstadt
Telefon: (0341) 30 90 60
E-Mail: info@andreasgemeinde.org
Sprechzeiten: donnerstags 16-18 Uhr
Wählen und gewählt werden
Um an der Wahl teilnehmen zu können, musst Du folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- Mitglied der Landeskirche und der Andreasgemeinde sein
Wenn Du für unsere Gemeinde Verantwortung übernehmen willst, musst Du folgende Bedingungen erfüllen:
- mindesten 18 Jahre alt sein
- Mitglied der Landeskirche und der Andreasgemeinde sein
- Dich für 6 Jahre verpflichten, das Amt eines Kirchvorstehers zu begleiten
-
Um einen Wahlvorschlag einreichen zu können oder Dich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen, benötigst Du 5 Stimmen von wahlberechtigten Mitgliedern dieser Gemeinde (siehe oben). Den Zettel bekommst Du ab Mai nach dem Gottesdienst, ab sofort im Gemeindebüro oder über den Button