Wahl des neuen Kirchenvorstands
13. September | Pavillon der Hoffnung
Wählen und gewählt werden
Am Sonntag, den 13. September 2026, wird ein neuer Kirchenvorstand in unserer Gemeinde gewählt. Wahlberechtigt ist, wer auf der aktuellen Wählerliste zu finden ist.
Die Wählerliste
Aus diesem Verzeichnis ergibt sich Deine Berechtigung, jemanden aufzustellen, zu wählen und selbst gewählt zu werden. Mehr dazu weiter unten.
Bist Du Mitglied der Andreasgemeinde? Einen Hinweis darauf liefert Dir der Umstand, ob Du im letzten Jahr einen Kirchgeldbrief von der Gemeinde bekommen hast oder nicht. Vielleicht bist Du aber auch seitdem umgezogen. Du hast folgende Optionen, Deine Mitgliedschaft zu prüfen:
- am 10. Mai und am 31. Mai direkt nach dem Gottesdienst (11:30-12.30 Uhr)
- durch einen Anruf im Gemeindebüro oder zu den Öffnungszeiten vor Ort
Umgemeindung
Falls Du noch nicht Mitglied der Gemeinde bist, kannst Du Dich noch umgemeinden lassen. Das Formular bekommst Du auch zu den Gottesdienstzeiten im Pavillon oder im Gemeindebüro.
Fülle dazu das Formular aus (siehe Button) und gib es im Gemeindebüro oder am Sonntag beim Pfarrer ab. Dann geht das seinen Gang, aber die Prozesse dauern leider lange und sind an bestimmte Termine gebunden.
Daher ist es wichtig, Deinen Antrag so zeitnah wie möglich zu stellen!
Kontakt
Gemeindebüro
Scharnhorststr. 21, 04275 Leipzig, Südvorstadt
Sprechzeiten: donnerstags 16–18 Uhr
Wahltag
13. September
Zeit: 9:00–10:00 Uhr und 11:30–13:00 Uhr
Ort
in der Messehalle unterhalb der Empore
Nicht vergessen
Personalausweis mitbringen
vor dem 08.09.2026
Briefwahl
Es besteht die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen.
Bitte rechtzeitig formlos beantragen!
Antrag & Fristen
Sprich oder schreibe dazu Anika Hase im Gemeindebüro an.
Der Antrag auf Briefwahl – mit Zusendung – sollte spätestens bis 30.08.2026 – im Gemeindebüro eingegangen sein, um bearbeitet werden zu können.
Letzte Gelegenheit, um im Gemeindebüro die Briefwahl vorzunehmen, ist der 08.09.2026.
Wählen und gewählt werden
Um an der Wahl teilnehmen zu können, musst Du folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 14 Jahre alt sein
- Mitglied der Landeskirche und der Andreasgemeinde sein
Wenn Du für unsere Gemeinde Verantwortung übernehmen willst, musst Du folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- Mitglied der Landeskirche und der Andreasgemeinde sein
- Dich für 6 Jahre verpflichten, das Amt eines Kirchvorstehers zu begleiten
Du willst einen Wahlvorschlag einreichen oder Dich selbst zur Wahl aufstellen lassen?
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Dafür benötigst Du 5 Stimmen von wahlberechtigten Mitgliedern dieser Gemeinde
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Den Zettel bekommst Du ab Mai nach dem Gottesdienst, ab sofort im Gemeindebüro oder über den Button
Fotocredits: Dmitrii Vaccinium auf Unsplash